ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

(Stand Juni 2022)

  1. Geltungsbereich
    • Sämtliche Lieferungen und Leistungen der ACP TechRent GmbH, FN 300347 m, Ernst-Krenek-Gasse 4, 1230 Wien (im Folgenden kurz ACP) an einen Kunden, der Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist (im Folgenden kurz Kunde) erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB).
    • Die in diesen AGB getroffenen Regelungen gelten mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall. Mitarbeiter von ACP sind nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende Zusagen zu machen oder derartige Vereinbarungen zu treffen.
  1. Vertragsabschluss / Bestellungen des Kunden / Angebote von ACP
    • Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich ein Angebot zum Vertragsschluss.
    • Ein Vertragsschluss zwischen dem Kunden und ACP setzt in jedem Fall die Annahme der Bestellung durch ACP via E-Mail voraus. Bei Abweichen dieser schriftlichen Annahme von der Bestellung des Kunden liegt Dissens vor, sodass kein Vertrag zwischen ACP und dem Kunden entsteht.
    • Eine Bestellung umfasst nur die ausdrücklich in derselben und in der Annahme durch ACP genannten Leistungen. Neben-, Hilfs- und Zusatzlieferungen und -leistungen werden vertraglich nicht geschuldet, wenn sie nicht ausdrücklich zum Leistungsinhalt erklärt wurden.
  1. Erfüllungsort / Lieferung / Verzug
    • Erfüllungsort für Lieferungen von ACP an den Kunden ist grundsätzlich der Sitz des Kunden (§ 7b KSchG). Hat der Kunde jedoch selbst mit einem Dritten den Beförderungsvertrag über die Ware geschlossen, ohne dabei eine von ACP vorgeschlagene Beförderungsmethode ausgewählt zu haben, ist der Leistungsort der Sitz von ACP. Gerät der Kunde in diesem Fall in Annahmeverzug, hat er ACP jeden dadurch entstehenden Nachteil (z.B. Kosten für die fachgerechte Einlagerung und Erhaltung der Ware, zusätzlicher Mitarbeiteraufwand zur Aufrechterhaltung der Abholbereitschaft, etc.) zu ersetzen.
    • Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können von ACP auch gesondert in Rechnung gestellt werden.
    • Die vertraglich vereinbarte Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich in Fällen höherer Gewalt automatisch um den entsprechenden Zeitraum. Dazu zählen insbesondere Restriktionen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie oder vergleichbaren Pandemien/Epidemien, bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese Umstände verlängern auch dann die Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.
  1. Eigentumsvorbehalt
    • Bis zum vollständigen Einlangen der Kaufpreisforderung und damit verbundener Nebenforderungen (Kosten, Spesen, etc.) behält ACP sich das Eigentum an geleisteten Waren aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor. Der Kunde ist bis zur vollständigen Begleichung der Kaufpreisforderung nicht berechtigt, die Ware weiter zu veräußern.
    • Sollte die von ACP unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware („Vorbehaltsware“) vom Kunden trotz des zuvorstehenden Verbots weiterveräußert werden, werden Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem betroffenen Vertrag vom Kunden bereits im Voraus an ACP abgetreten, wobei ACP diese Abtretung hiermit annimmt. Der Kunde verpflichtet sich als Verkäufer der Vorbehaltsware, seinen Käufer über die Abtretung der Kaufpreisforderung an ACP unverzüglich zu informieren.
    • ACP wird Forderungen des Kunden aus einer Wiederveräußerung der Vorbehaltsware einziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ACP nicht fristgerecht nachkommt, Zahlungen allgemein einstellt, sich in Zahlungsverzug befindet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Bei Vorliegen einer dieser Fälle hat der Kunde ACP unverzüglich zu informieren. Auf Verlangen von ACP ist er verpflichtet, ACP die zur Geltendmachung und Einziehung der Forderungen erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
    • Verpfändung und Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware sind dem Kunden untersagt.
    • Bei Zwangspfändungen der Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von ACP hinzuweisen und ACP schriftlich über die Pfändung zu informieren.
    • ACP ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wenn der Kunde
    • seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
    • Zahlungen allgemein einstellt,
    • sich in Zahlungsverzug befindet und eine von ACP gesetzte Nachfrist von zwei Wochen erfolglos verstreicht oder
    • ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
    • Bei Vorliegen einer dieser Fälle hat der Kunde ACP unverzüglich zu informieren.
  1. Immaterialgüterrechte
    • Im Rahmen von Lieferungen und Leistungen seitens ACP werden keine Immaterialgüterrechte welcher Art auch immer an den Kunden übertragen. Alle Rechte an urheberrechtlich oder sonst schutzfähigen Werken, Unterlagen wie Zeichnungen, Plänen und Mustern welcher Art auch immer, Know-How, Patenten etc. verbleiben bei ACP bzw. dem jeweiligen Produzenten der Ware.
    • Der Kaufpreis umfasst ein nicht exklusives, zeitlich auf die Lebensdauer der Ware/Leistung und sachlich auf den konkreten vertragskonformen Gebrauch beschränktes Nutzungsrecht. Darüber hinaus werden keine Rechte eingeräumt.
  1. Kaufpreis / Zahlung / Zahlungsverzug
    • Die Preise laut jeweils gültiger Preisliste von ACP gelten als vereinbart.
    • Skonti und/oder Rabatte werden nur bei individueller Vereinbarung eines solchen Nachlasses vom Kaufpreis abgezogen. Berechnungsbasis ist in diesem Fall der Verkaufspreis.
    • Es gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab (Teil‑)Rechnungslegung ohne Abzug von Skonto durch ACP vereinbart.
    • Im Falle eines Zahlungsverzugs ist ACP berechtigt, Verzugszinsen gem. § 1000 ABGB vom Kunden zu fordern. Dabei ist von einem Jahr mit 360 Tagen auszugehen. Der Kunde ist diesfalls auch zur Zahlung aller außerprozessualen Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung verpflichtet. Bei Zahlungsverzug ist ACP im Übrigen nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Weitergehende diesbezügliche Rechte von ACP bleiben davon unberührt.
  1. Haftung von ACP
    • Eine Haftung von ACP und im Auftrag von ACP tätiger Dritter für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern sie nicht die Erfüllung der vertraglichen Hauptpflicht oder wesentlicher Nebenpflichten von ACP betrifft. Dies gilt nicht für Personenschäden.
    • Unbeschadet des vorstehenden ist die Haftung von ACP auf Schäden beschränkt, die anlässlich oder während der Vertragserfüllung durch das ausschließliche Verschulden von ACP eintreten. ACP ist nicht Produzent der versendeten Waren im Sinne des PHG und haftet daher auch nicht nach den Bestimmungen dieses Gesetzes für bestimmte Eigenschaften oder eine bestimmte Beschaffenheit der Waren.
    • Eine Haftung von ACP ist insbesondere ausgeschlossen für
    • Schäden bzw. Verzögerungen aufgrund von Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit hoheitlich verordneten gesundheitsbezogenen Maßnahmen wie etwa Lockdowns o.Ä. (z.B. aufgrund von Pandemien, Epidemien, etc.);
    • Schäden aufgrund höherer Gewalt (force majeure), insbesondere aufgrund von Naturereignissen, kriegerischen Handlungen oder Unruhen;
    • Ansprüche, die aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Produzenten der Ware bestehen.
    • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte von ACP.
  1. Haftung des Kunden
    • Der Kunde haftet ACP insbesondere für Schäden, Kosten und Aufwendungen, die ACP aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die ihn aus diesen AGB oder gesetzlichen Bestimmungen treffenden Verpflichtungen entstehen.
  1. Aufrechnung
    • Eine Aufrechnung gegen Forderungen von ACP durch den Kunden ist nur zulässig im Falle der Insolvenz von ACP oder wenn die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht und gerichtlich festgestellt oder von ACP anerkannt wurde.
  1. Rücktrittsrecht
    • Dem Kunden steht das Recht zu, von diesem Vertrag binnen 14 Tagen ab dem jeweiligen fristauslösenden Ereignis gemäß § 11 FAGG zurückzutreten. Die Widerrufsbelehrung ist diesen AGB als Anlage 1 beigeschlossen. Der Kunde kann sein Widerrufsrecht unter Verwendung des Muster-Widerrufsformulars, welches diesen AGB als Anlage 2 beigeschlossen ist, ausüben. Er muss dieses Formular aber nicht verwenden.
    • Bei Waren, die von ACP nach bestimmten Kundenspezifikationen zusammengestellt und geliefert werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nach § 18 Abs 1 Z 3 nicht zu. Sofern die entsprechende Lieferung (auch) Software umfasst ist das Rücktrittsrecht des Kunden hinsichtlich der Software nach § 18 Abs 1 Z 8 FAGG ausgeschlossen.
  1. Rücktritt vom Vertrag / Insolvenz
    • ACP ist berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insb:
    • die gerichtliche Einreichung eines Insolvenzantrags durch oder gegen den Kunden,
    • die Abweisung eines solchen Insolvenzantrags und
    • die allgemeine Einstellung der Zahlungen durch den Kunden, ohne dass ein Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist
    • Der Kunde ist verpflichtet, ACP über einen geplanten oder von dritter Seite gestellten Insolvenzantrag unverzüglich schriftlich zu verständigen.
  1. Form / Mitteilungen
    • Bestellungen, Angebotsannahmen, Auftragsbestätigungen, Änderungen dieser AGB und eines Einzelvertrags sowie sonstige Mitteilungen zwischen dem Kunden und ACP bedürfen mangels abweichender Regelung in diesen AGB oder im Einzelfall der Schriftform. Sie sind an die jeweils zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse zu richten. Der Schriftform genügt jedenfalls die elektronische Übermittlung.
    • Auch das Abgehen von einem in diesen AGB oder im Einzelfall vereinbarten Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform.
    • Der Kunde ist verpflichtet, ACP Adressenänderungen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
  1. Anwendbares Recht
    • Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-K/CISG).
  1. Datenschutz
    • Die Datenschutzerklärung von ACP ist Teil dieses Vertrages. Der Kunde hat diese gelesen.
  1. Compliance
    • Der Kunde anerkennt, dass ACP und deren Zulieferer sich zu umfassender Compliance bekennen und über entsprechende Richtlinien verfügen (abrufbar unter acptechrent.at). Der Kunde bestätigt, dass er sich, weder direkt noch indirekt, an verbotenem Verhalten beteiligt. Verbotenes Verhalten schließt es ein, einer Person einen unangemessenen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder einen unangemessenen Vorteil zu verlangen oder anzunehmen, um Handlungen und andere Verhaltensweisen unzulässig zu beeinflussen.
    • Der Kunde anerkennt weiters, dass ACP und deren Zulieferer sich zu umfassender Einhaltung sämtlicher Exportkontrollbestimmungen sowie zur Einhaltung der Sanktionen, die gegen bestimmte Personen, Unternehmen oder Staaten verhängt worden sind oder werden. Der Kunde bestätigt, dass weder gegen ihn persönlich noch gegen ein Unternehmen, das er kontrolliert, noch gegen einen Staat, auf dessen Rechnung oder in dessen Auftrag der Kunde handelt, Sanktionen aufrecht sind. Unter Sanktionen werden insbesondere Maßnahmen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika verstanden, die gegen Einzelpersonen, Unternehmen oder andere Staaten erlassen werden. Eine Übersicht über die aktuell von der Europäischen Union verhängten Sanktionen finden Sie hier. Eine Übersicht über die aktuell von den Vereinigten Staaten von Amerika verhängten Sanktionen bzw. Exportkontrollbestimmungen finden Sie hier und hier.
    • Der Kunde wird ACP jederzeit und unaufgefordert darüber informieren, falls die von ihm unter Punkt 15.1. und 15.2. erteilten Bestätigungen, etwa aufgrund geänderter Umstände, nicht mehr zutreffen. Sollten die Bestätigungen des Kunden gemäß Punkt 15.1. und 15.2. nicht mehr zutreffen, stellt dies für ACP einen wichtigen Grund im Sinne von Punkt 11.1 dar, welcher ACP zum unverzüglichen Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden berechtigt.